Seminar-Informationen

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein hat mit Rundmail vom 28.02.2020 auf die Nichtanwendbarkeit des § 281 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein hingewiesen. Diese Unanwendbarkeit hat massive Auswirkungen auf die kommunale Vollstreckungspraxis, zumal eine Lösung auf kurze Sicht nicht möglich ist. Ebenso wird auf die besonderen strafrechtlichen Vorschriften der §§ 355, 357 StGB im Falle der Missachtung hingewiesen.

In diesem Webinar werden im Vorfeld und als Ergänzung des eigentlichen Präsenzseminars die wichtigsten Inhalte, Handlungsempfehlungen, Gefahren und Möglichkeiten dargestellt.

 

Schwerpunkte

·      Der Erlass des Ministeriums vom 28.02.2020

·      Die Regelungen des § 30 AO vs. § 281 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Landesverwaltungsgesetz

·      Die Auswirkungen der Regelung auf die kommunale Vollstreckungspraxis

·      Wie ist der zukünftige Ablauf der Vollstreckung, wenn neben Steuerforderungen andere Forderungen bestehen und was ist üblich?

·      Was kann die Vollstreckungsbehörde tun, und wie werden jetzt notwendige Daten ermittelt?

·      Können die Daten im Rahmen einer erneuten Vermögensauskunft ermittelt werden?

·      Welche Bedeutung kommt nun dem Kontenabrufverfahren zu?

·      Wie kann der Vollstreckungsaußendienst in diese Thematik eingebunden werden?

·      Welche weiteren Informationsmöglichkeiten gibt es?

·      Welche Auswirkungen hat der Erlass auf die tägliche Pfändungspraxis, z. B. Kontenpfändungen u. a. Forderungspfändungen?

·      Welcher erweiterte Verwaltungsaufwand und welche Kosten kommen auf die Vollstreckungsbehörde und den Schuldner zu?

 

Webinar-Informationen:

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Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 140,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 27.04.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 11.05.2020.


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