Die Besonderheiten des Pfändungsschutzkontos

11-06-2026 (09:00 - 13:00 Uhr)

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Seminar-Informationen

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) wurde 2021 grundlegend neu geregelt. Die Auswirkungen dieser Reform sind für Kommunen erheblich: Neben umfangreichen Anpassungen der Pfändungsvordrucke sind insbesondere die neuen Regelungen zu P-Konto-Bescheinigungen, Pfändungsfreigrenzen, Ansparmöglichkeiten, Gemeinschaftskonten sowie zu unpfändbaren Einkommensbestandteilen zu beachten. Hinzu kommen zahlreiche Detailänderungen, die in der Praxis häufig zu Unsicherheiten führen – etwa bei der Laufzeit von Bescheinigungen, der Handhabung von Ansparbeträgen oder der jährlichen Anpassung der Freigrenzen. Dieses Seminar vermittelt einen praxisnahen Überblick über die aktuellen Regelungen und zeigt, wie diese rechtssicher und effizient in der kommunalen Vollstreckung umgesetzt werden können. Neue Muster und Vordrucke runden das Seminar ab und unterstützen die Teilnehmenden bei der täglichen Arbeit.

Seminarteilnehmende

Kasse/Vollstreckung, kommunale Wasser-/Abwasserverbände mit eigener Vollstreckung

Schwerpunkte

  1. Die jährliche Anpassung der Pfändungsfreigrenzen: Was bedeutet das für Neue und auch für bestehende – laufende – Pfändungsmaßnahmen?
  2. Gemeinschaftskonten können Pfändungsschutzkonten sein – gilt auch bei gemeinschaftlich geführten Konten von Privat- und juristischen Personen oder Personenmehrheiten gleichzeitig
  3. Ansparmöglichkeiten auf einem P-Konto jetzt bis zu 3 Monate möglich
  4. P-Konto-Bescheinigung jetzt mit Ablaufdatum
  5. Reduzierung der 12-monatigen Unpfändbarkeitstestierung auf 6 Monate
  6. Klarstellung des Gesetzgebers, welche Sozialleistungen zukünftig als unpfändbar gelten,
    sofern der Schuldner aktiv mitwirkt
  7. Kreditinstitute müssen zukünftig Schuldner über Kontenstände in Verbindung mit Ansparmöglichkeiten informieren
  8. Wie lese ich einen Kontoauszug richtig?
  9. Mustervordrucke werden zur Verfügung gestellt

Referent/-in

Udo Mühlenhaus

Herr Udo Mühlenhaus besitzt über 35 Jahre Erfahrung in den Bereichen Kasse, Vollstreckung, Steueramt, davon 8 Jahre in Beeskow. Er ist BITEG-Dozent seit 1997.

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 180,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 28.05.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 18.06.2026.

Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

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Veranstaltungsort

Online

Online-Seminar

180.00 € zzgl. 19% MwSt.
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