Aus Anlass wirtschaftlicher Betätigungen kann auch juristischen Personen des öffentlichen Rechts ein Anspruch auf Vorsteuerabzug zustehen! Für jeden Unternehmer stellt sich unweigerlich die Frage nach der Berechtigung und dem Umfang eines möglichen Vorsteuerabzugs; denn bei der Umsatzsteuer gilt der Grundsatz der Neutralität; dieser besagt, dass ein Unternehmer mit steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen auf Dauer nicht mit Umsatzsteuer belastet bleiben darf, die auf seinen Eingangsleistungen ruht. Die Voraussetzungen für diese systemgerechte Entlastung im Wege des Vorsteuerabzugs finden sich § 15 UStG und § 15a UStG. Das Online-Seminar stellt die gesetzlichen Regelungen des Vorsteuerabzugs nach § 15 UStG und der Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG dar und veranschaulicht die Anwendung der Rechtsnormen anhand praxisgerechter und verständlicher Beispiele. Hierbei werden typische Sachverhaltsgestaltungen der öffentlichen Hand in den Blick genommen. So werden die Auswirkungen des Vorsteuerabzugs anhand von Beispielen anschaulich erläutert. Dies befähigt die Teilnehmenden zur anschließenden selbständigen Würdigung und Entscheidung umsatzsteuerlicher Sachverhalte. Es wird die geltende Verwaltungsauffassung vermittelt, wie sie insbesondere im Umsatzsteuer-Anwendungserlass tagesaktuell wiedergegeben wird; sie erhalten zugleich Einblicke in wichtige Entscheidungen der Finanzgerichte, des Bundesfinanzhofs und des EuGH. Fragen der Teilnehmenden sind integraler Bestandteil dieses Seminars.
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt umfangreiche Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 28.05.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 18.06.2025.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.