Das Moratorium zur Anwendung des § 2b UStG für die öffentliche Hand läuft Ende 2026 aus; Spätestens ab dem 1.1.2027 erfolgt die Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts nicht mehr nach körperschaftsteuerlichen Vorgaben zum Betrieb gewerblicher Art nach § 2 Abs. 3 UStG a. F., sondern ausschließlich nach § 2 und § 2b UStG. Dies bedeutet einen vollständigen Paradigmenwechsel. In dem weiterführenden Onlineseminar, das als Workshop konzipiert ist, werden die eintretenden Rechtsänderungen mit dem Schwerpunkt zur Unternehmereigenschaft der öffentlichen Hand sowie des Vorsteuerabzugs und der Vorsteuerberichtung anhand konkreter Fallbeispiele – idealerweise aus dem Kreis der Teilnehmenden – dargestellt und Gestaltungshinweise gegeben. Die Teilnehmenden sind mit Blick auf die Konzeption dieses Seminars aufgefordert, ihre Einzelsachverhalte vorzustellen, um Fragen zu stellen; die Benennung eigener Themen im Vorfeld der Veranstaltung ist ausdrücklich erwünscht.
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt umfangreiche Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 03.06.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 24.06.2025.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.