Seminar-Informationen

Spätestens ab dem 1.1.2023 erfolgt die Umsatzbesteuerung der Kommunen nicht mehr nach körperschaftsteuerlichen Vorgaben zum Betrieb gewerblicher Art nach § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) a. F. sondern nach § 2b UStG. Dies bedeutet einen vollständigen Paradigmenwechsel. Bisher nicht steuerbare Beistandsleistungen können nur noch modifiziert und unter Beachtung der Neuregelungen nach § 2b UStG nicht steuerbar bleiben. Die Vermögensverwaltung wird zur steuerbaren wirtschaftlichen Betätigung, so dass sich allein deswegen der Umfang des unternehmerischen Bereichs deutlich erweitern wird. Das erfordert eine sorgfältige Bestandsaufnahme aller wirtschaftlichen bzw. potentiell wirtschaftlichen Betätigungen und deren umsatzsteuerliche Bewertung nach geltendem und neuem Recht.

Im Seminar werden die eintretenden Rechtsänderungen dargestellt und Gestaltungshinweise gegeben. Das Seminar vermittelt systematisches Grundverständnis und ist gleichzeitig anwenderbezogen konzipiert. Fragen der Teilnehmenden sind dabei ein Seminarbestandteil.

Schwerpunkte

1.    Die Umsatzsteuer – EU- und nationales Recht

2.    Die herkömmliche Anknüpfung an den Betrieb gewerblicher Art

3.    Die modifizierte Umsetzung der EU-Vorgaben in Artikel 13 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie in das nationale Recht in Gestalt des § 2b UStG

4.    Bestandsaufnahme/Leistungsinventur einschließlich Bewertung nach altem und neuem Recht

5.    Umgang mit „Altlasten“, d. h. umgehende Berichtigung fehlerhafter Steueranmeldungen

6.    Ausgewählte Problemfelder, z. B. Personalüberlassung, Grundstücksvermietung

7.    Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestäti­gung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 190,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teil­nehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 08.02.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 01.03.2021.