Spätestens ab dem 1.1.2023 erfolgt die Umsatzbesteuerung der Kommunen nicht mehr nach körperschaftsteuerlichen Vorgaben zum Betrieb gewerblicher Art nach § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) a. F. sondern nach § 2b UStG. Das ist völlig neu. Bisher nicht steuerbare Beistandsleistungen können nur noch modifiziert und unter Beachtung der Neuregelungen nicht steuerbar bleiben.
Das Seminar setzt Grundkenntnisse des Umsatzsteuerrechts zur gegenwärtigen und zukünftigen Rechtslage voraus, es knüpft an die im Teil I vermittelten Kenntnisse an und erläutert hierzu neue BMF-Schreiben. Das Seminar ist anwenderbezogen, es vermittelt an praktischen Fällen die neue Rechtslage. Die Teilnehmenden haben Gelegenheit, Fragen zu stellen und ihre Erfahrungen bei der Umstellung auf die zum 1.1.2021 eintretenden Rechtsänderungen auszutauschen.
– Zusammenfassung der in der ersten Veranstaltung gewonnenen Erkenntnisse
– Aktuelle Verwaltungsverlautbarungen zu § 2b UStG
– Vertiefung ausgewählter Problemfelder anhand von Beispielen
– Vorsteuerabzug
o Zuordnung zum Unternehmensvermögen
o Zuordnungsverbot nach § 15 Absatz 1 Satz 2 UStG
o Aufteilung bei Bezug von Eingangsleistungen für teilweise wirtschaftliche und teilweise nicht wirtschaftliche Verwendung
o Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG
o Berichtigung im Wege der Billigkeit
o Gestaltungshinweise
– Fragen, Diskussion und Erfahrungsaustausch mit und unter den Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 26.01.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 16.02.2021.