Seminar-Informationen

Spätestens ab dem 1.1.2023 erfolgt die Umsatzbesteuerung der Kommunen nicht mehr nach körperschaftsteuerlichen Vorgaben zum Betrieb gewerblicher Art nach § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) a. F. sondern nach § 2b UStG. Das ist völlig neu. Bisher nicht steuerbare Beistandsleistungen können nur noch modifiziert und unter Beachtung der Neuregelungen nicht steuerbar bleiben.

Das Seminar setzt Grundkenntnisse des Umsatzsteuerrechts zur gegenwärtigen und zukünftigen Rechtslage voraus, es knüpft an die im Teil 1 vermittelten Kenntnisse an und erläutert hierzu neue BMF-Schreiben. Es ist anwenderbezogen und vermittelt an praktischen Fällen die neue Rechtslage. Die Teilnehmenden haben Gelegenheit, Fragen zu stellen und ihre Erfahrungen bei der Umstellung auf die zum 1.1.2023 eintretenden Rechtsänderungen auszutauschen.

Schwerpunkte

1.    Zusammenfassung der im Grundlagenseminar am 08.06.2021 gewonnenen Erkenntnisse

2.    Vertiefung ausgewählter Problemfelder anhand von Beispielen

3.    Vorsteuerabzug

–  Zuordnung zum Unternehmensvermögen, Vorsteuerabzug

–  Aufteilung bei Bezug von Eingangsleistungen für teilweise wirtschaftliche und teilweise nicht wirtschaftliche Verwendung

–  Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG

–  Berichtigung im Wege der Billigkeit

–  Gestaltungshinweise

4.    Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden

Teilnahmebedingungen

Seminarinformationen

Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

Weitere Informationen zur Nutzung unserer Onlineseminare finden Sie auf www.biteg.de.

 

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestäti­gung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 175,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teil­nehmer schließt umfangreiche Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 23.02.2023 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 16.03.2023.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.