Spätestens ab dem 1.1.2023 erfolgt die Umsatzbesteuerung der Kommunen nicht mehr nachkörperschaftsteuerlichen Vorgaben zum Betrieb gewerblicher Art nach § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) a. F., sondern ausschließlich nach § 2 und 2b UStG. Dies bedeutet einen vollständigen Paradigmenwechsel.
In dem weiterführenden Seminar werden die eintretenden Rechtsänderungen mit dem Schwerpunkt zur Unternehmereigenschaft der öffentlichen Hand anhand konkreter Fallbeispiele dargestellt und Gestaltungshinweise gegeben. Es ist zugleich als Workshop konzipiert, d. h. die Teilnehmenden sind ausdrücklich aufgefordert, ihre Einzelsachverhalte vorzustellen, um Fragen zu stellen und gerne schon im Vorfeld der Veranstaltung (idealerweise 14 Tage vor dem Seminar) eigene Themenkreise zu benennen, an deren Erörterung ihnen gelegen ist.
1. Einleitung: Zusammenfassung der Ergebnisse aus Teil 1 und 2
2. Vertiefung der Thematik anhand ausgewählter Problemfelder, insbesondere:
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Personalüberlassung – wie sich eine Umsatzbesteuerung vermeiden lässt,
Chancen und Risiken im Rahmen von Kooperationsleistungen zwischen jPöR,
Wie die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG bei der Überlassung von Grundstücken oder Grundstücksteilen nutzbar gemacht werden kann – erläutert am Beispiel der Vermietung von Dorfgemeinschaftshäusern und bei der Einräumung von Liegerechten im Friedhofswesen unter Berücksichtigung neuerer Rechtsprechung,
die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 29 UStG, Leistungen von Kostenteilungsgemeinschaften
3. Einbeziehung weiterer Themenkreise auf Wunsch der Teilnehmenden
Seminarinformationen
Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.
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Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 190,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt umfangreiche Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 15.09.2022 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 06.10.2022.
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