Seminar-Informationen

§ 5 ArbSchG regelt die Pflicht des Arbeitgebers zur Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen und konkretisiert mögliche Gefahrenursachen und Gegenstände der Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung muss sämtliche im Arbeitsschutzgesetz geforderten Pflichten für den Arbeitgeber (§§ 3–14 ArbSchG) und für die Beschäftigten (§§ 15–17 ArbSchG) einbeziehen. Eine fehlende Gefährdungsbeurteilung kann Geldstrafen bis zu 3.000 € nach sich ziehen.

Der Arbeitgeber kann die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen oder Fachkundige wie z. B. Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte damit beauftragen. Die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der Ergebnisse bleibt beim Arbeitgeber. Vielen Führungskräften sind die persönlichen Konsequenzen – sie reichen bis zu 5 Jahren Haft bei Pflichtverstößen und nach Unfällen, nicht bewusst. Hier schafft das Seminar Klarheit.

Schwerpunkte

1.    Die Regelwerke:

–       Arbeitsschutzgesetz – Arbeitsstättenverordnung – Arbeitsstättenrichtlinien,

–       DGUV Vorschrift 1, DIN 527-1, DIN 4543, DIN 4551, LGA/GS

–       Arbeitsplatzgestaltung gemäß Covid 19-Bestimmungen

2.    Umsetzung in der Praxis: Vorbereitung – Durchführung – Dokumentation in 7 Schritten

3.    Checklisten

4.    Urteile zur Gefährdungsbeurteilung

5.    Erfahrungsaustausch, Diskussion und Fragen aus der Praxis der Teilnehmenden

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 190,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 01.06.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 22.06.2021.