Seminar-Informationen

Engpässe bei Baumaterial und steigende Kosten infolge von Kriegsereignissen und Sanktionen verlangsamen das Baugeschehen. Es besteht die Gefahr, dass die anspruchsvollen Ziele zum Wohnungsneubau und zur Klimastabilisierung verfehlt werden. Deshalb gilt es, mit allen gesetzlichen Chancen zur Beschleunigung und Verschlankung gegenzuhalten.

Das Baulandmobilisierungsgesetz ermöglicht es den Städten und Gemeinden, die strengen Vorschriften des BauGB vorübergehend zu lockern und schafft zusätzliche Instrumente, um kurzfristig mehr Bauland für den Wohnungsbau bereitzustellen. Das ist jedoch an enge Fristen gebunden, die bald ablaufen. Das betrifft auch die  Sonderregelungen zur Flüchtlingsunterbringung und zur Covid-19-Pandemie. Erste Erfahrungen und Urteile lassen den Erfolg der Regelungen des Gesetzes erkennen.

Schwerpunkte

1. Erweiterung und Beschleunigung des Instruments Bebauungsplan; verbindliche Festsetzung von Flächen für den geförderten sozialen Wohnungsbau (Sektoraler Bebauungsplan)

2. Erweiterung der Chancen der Kommune, durch Vorkaufsrechte auf Wohnungsbauland zuzugreifen.

3. Das zeitweilige Instrument „angespannter Wohnungsmarkt“, um durch konzentrierten Einsatz der Flächen u. Mittel bei der Versorgung d. Bevölkerung mit Mietwohnungen voranzukommen

4. Befristete Sonderregelungen im Innen- und Außenbereich

5. Stärkung der Innenentwicklung durch städtebauliche Entwicklungskonzeptionen

6. Dämpfung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zum Schutze der Mieter durch Genehmigungsvorbehalt

7. Neue Gebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“

8. Erweiterung des Katalogs der Belange und Aufgaben bei der Ausarbeitung von Bauleitplänen (Elektromobilität, Mobilfunkausbau…)

9. Sonderregelungen zur „Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden“  sowie für
  „Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID-19-Pandemie“

10. Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden zu den neuen Regelungen

Teilnahmebedingungen

Seminarinformationen

Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

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Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 160,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 25.10.2022 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 15.11.2022.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.