Die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz und ihre Anwendung in Brandenburg auf Basis der Hinweise des Umweltministeriums zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE)
Die Eingriffsregelung ist das Hauptinstrument für die Bearbeitung naturschutzfachlicher Belange. Sie wird in fast jedem durchgeführten Zulassungsverfahren im „Huckepackverfahren“ oder bei Vorhaben, die keiner anderen Zulassung bedürfen, eigenständig angewendet. Das Seminar gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Verfahren und die damit verbundenen Rechtsgrundlagen sowie die Zuständigkeiten bei der Bewältigung der Eingriffsregelung. Fragen der
Teilnehmenden und ihr Erfahrungsaustausch sind ein willkommener Seminarbestandteil.
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 200,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 20.04.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 11.05.2026.
17-09-2026
09:00 - 16:00 Uhr
200.00 €
zzgl. 19% MwSt.
25-08-2026
09:00 - 16:00 Uhr
200.00 €
zzgl. 19% MwSt.
23-07-2026
09:00 - 16:00 Uhr
200.00 €
zzgl. 19% MwSt.
07-12-2026 - 11-12-2026
09:00 - 15:30 Uhr
925.00 €
zzgl. 19% MwSt.
30-11-2026 - 04-12-2026
09:00 - 15:30 Uhr
925.00 €
zzgl. 19% MwSt.