Seminar-Informationen

Die Eingriffsregelung ist das Hauptinstrument für die Bearbeitung naturschutzfachlicher Belange. Sie wird in fast jedem durchgeführten Zulassungsverfahren im „Huckepackverfahren“ oder bei Vorhaben, die keiner anderen Zulassung bedürfen, eigenständig angewendet. Das Seminar gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Verfahren und die damit verbundenen Rechtsgrundlagen sowie die Zuständigkeiten bei der Bewältigung der Eingriffsregelung. Fragen der Teilnehmenden und ihr Erfahrungsaustausch sind ein willkommener Seminarbestandteil.

Schwerpunkte

  1. Begriffserklärungen
  2. Gesetzliche Grundlagen, Eingriffsregelungen nach dem Naturschutzrecht und dem Baurecht
  3. Bewältigung der Eingriffsregelung in Brandenburg auf Grundlage der „Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE)“
    • Prinzip der schutzgutbezogenen verbal argumentativen Bewertung von Eingriffen und Kompensationsmaßnahmen sowie Verhältnis zu anderen naturschutzrechtlichen Belangen (z. B. Schutzgebiete, Baum-, Biotop- und Artenschutz)
    • Was ist ein Naturraum, und welche Naturräume sind in Brandenburg relevant?
    • Planung von Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen, Flächenpool und Ersatzzahlung sowie rechtliche Sicherung der Kompensation
    • Exkurs in die Bundeskompensationsverordnung
  1. Beispiele aus der Praxis
    • Eingriffsregelung im Bebauungsplan
    • Eingriffsregelung beim Straßenbau
  1. Erfahrungsaustausch, Probleme und Fragen der Teilnehmenden

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 195,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 21.04.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 12.05.2025.