Seminar-Informationen

Die Kommunen und kommunalen Unternehmen haben viele Erfahrungen bei der Anwendung des seit dem 25. Mai 2018 europaweit geltenden neuen Datenschutzrechts (EU-DSGVO) gemacht. Dabei hat sich eine Reihe von Fragen ergeben. Diese werden im Seminar analysiert und anhand von Fällen aus der kommunalen Praxis beantwortet.

Die Teilnehmenden können Ihre Fragen im Seminar diskutieren und Erfahrungen austauschen.

 

·      Allgemeine Grundlagen des Datenschutzes und Datenschutz mit der EU-DSGVO

·      Pflichten beim Umgang mit (personenbezogenen) Daten

·      Technisch-organisatorischer Datenschutz nach der DSGVO im Überblick

·      Probleme bei der Nutzung von TK-Anlagen (Fax, E-Mail), Videoüberwachung am Arbeitsplatz

·      Umgang mit Personaldaten und -akten

·      Listen über Listen: Urlaub, Fehlzeiten, Geburtstage

·      Behandlung von Altunterlagen (Löschen, Archivieren)

·      Behördlicher/betrieblicher Datenschutzbeauftragter – Verbündeter des Personalrats oder „Büttel“ der Leitung?

·      Verhaltenskontrollen – Grenzen des Direktionsrechts

·      Dienstweg und der direkte Weg zum Landesbeauftragten für den Datenschutz

·      Akteneinsicht – der Zugriff auf die eigenen Daten

 

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 23.02.2020 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 13.03.2020.