Die Gemeinde als Jagdgenosse und/oder Notvorstand in Mecklenburg-Vorpommern

30-06-2022 (10:00 - 15:00 Uhr)

Anmeldung geschlossen

Seminar-Informationen

Bürgermeister oder die Gemeinde müssen ggf. als Notvorstand einer Jagdgenossenschaft handeln. Dies geschieht durch Fehler bei der Gründung der Jagdgenossenschaft oder Zeitablauf. Daraus ergeben sich Rechte und Pflichten. Außerdem sind Gemeinden oft auch selbst Jagdgenosse.

Das Seminar ist für Bürgermeister und Kommunalbedienstete, die als Notvorstand agieren oder die Rechte des Jagdgenossen „Gemeinde“ in der Jagdgenossenschaftsversammlung wahrnehmen. Es zeigt die Grundsätze einer Jagdgenossenschaft, welche Formalien einzuhalten sind, welche Aufgaben der Notvorstand hat, welche Rechte und Pflichten der einzelne Jagdgenosse hat und welche Rechtsschutzmöglichkeiten gegeben sind.

Seminarteilnehmende

Bürgermeisterinnen/Bürgermeister, Ordnungsamt, Rechtsamt, Kommunalaufsicht, Jagdgenossenschaften

Schwerpunkte

1.    Gesetzliche Grundlagen

2.    Der gemeinschaftliche Jagdbezirk

3.    Die Jagdgenossenschaft/die fehlerhafte Jagdgenossenschaft

4.    Die Angliederungsgenossenschaft

5.    Der Notvorstand

6.    Rechte und Pflichten des Vorstandes und der Jagdgenossen

7.    Rechtsschutzmöglichkeiten

8.    Fragen der Teilnehmenden, Erfahrungsaustausch, Diskussion

Referent/-in

Rechtsanwalt Ralf Leist ist mit der Materie langjährig juristisch vertraut, und als Jäger kennt er auch den sachlichen Hintergrund.

Teilnahmebedingungen

Seminarinformationen

Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

Weitere Informationen zur Nutzung unserer Onlineseminare finden Sie auf www.biteg.de.

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 160,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 16.06.2022 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 07.07.2022.

Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.