Seminar-Informationen

Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen und besitzt damit eine zentrale Bedeutung für die kommunale Finanzhoheit. Als einzige Realsteuer, die ausschließlich von Gemeinden erhoben wird, erfordert sie ein gutes Verständnis der rechtlichen Grundlagen und Verwaltungsabläufe. Im zweistufigen Verfahren zwischen Landesfinanzverwaltung und hebeberechtigter Gemeinde treffen häufig unterschiedliche Interessen aufeinander. Zudem wirft die Praxis zahlreiche Fachfragen und Sonderfälle auf – etwa zur Zerlegung von Gewerbesteuermessbeträgen oder zur Besteuerung kommunaler Betriebe gewerblicher Art.

Dieses Grundlagenseminar vermittelt einen umfassenden Überblick über die Systematik, rechtlichen Grundlagen und praktischen Anwendungsfälle der Gewerbesteuer. Es richtet sich an Teilnehmende, die ein solides Fundament für ihre Arbeit in Kämmerei, Steuer- oder Rechnungsprüfungsamt erwerben oder vorhandenes Wissen auffrischen möchten.

Schwerpunkte

  • Was ist ein Gewerbebetrieb? Wie wird dieser abgegrenzt?
  • Welche Gemeinde erhebt die Gewerbesteuer?
  • Wie berechnet sich die Steuer? Welche Hinzurechnungen und Kürzungen sind relevant?
  • Wann und wie erfolgt die Zerlegung des Messbetrages?
  • Wie kommen die Informationen vom Steuerpflichtigen über das Finanzamt an die Gemeinde?
  • Welche Regelungen sind für die eigenen Betriebe gewerblicher Art relevant?
  • Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 04.02.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis 25.02.2026.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.