Seminar-Informationen

Die Pfändung von Forderungen und anderen Vermögensrechten spielt in der Vollstreckung eine erhebliche Rolle – hierbei insbesondere die Pfändung von Lohn- und Gehaltsforderungen. Für den Gläubiger sind daher Grundkenntnisse über die Grundzüge der Pfändung von Forderungen von Bedeutung. Er muss die Folgen einer Pfändung sowie einer Überweisung verstehen und hierbei die Besonderheiten bei der Pfändung von Lohn- und Gehaltsforderungen im Blick haben. Bei dieser speziellen Pfändung ist zuerst festzustellen, welche Forderungen, die Teil des Einkommens sind, überhaupt pfändbar sind. Auch sollte der Gläubiger wissen, dass es einen Unterschied macht, ob ein bevorrechtigter Gläubiger pfändet oder ein „normaler“ Gläubiger. Ebenso müssen die Folgen im Falle einer Mehrfachpfändung richtig eingeordnet werden.

Das Seminar erläutert die Grundlagen der Pfändung von Forderungen u. a. Vermögensrechten und stellt anschließend die Besonderheiten der Pfändung von Lohn- und Gehaltsforderungen vor.

Schwerpunkte

1.    Voraussetzungen der Pfändung und Überweisung einer Forderung

2.    Wirksamkeit und Folgen der Pfändung sowie der Überweisung einer Forderung

3.    Welche Einkommensbestandteile sind überhaupt pfändbar?

4.    Was ist der Unterschied zwischen einem bevorrechtigten Gläubiger und einem „normalen“ Gläubiger?

5.    Wie stehen die Gläubiger im Fall einer Mehrfachpfändung zueinander?

Teilnahmebedingungen

Seminarinformationen

Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

Weitere Informationen zur Nutzung unserer Onlineseminare finden Sie auf www.biteg.de.

 

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 150,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 22.11.2022 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 13.12.2022.


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