Seminar-Informationen

Der Vollstreckungsaufschub ist oftmals das letzte Mittel, um einem Schuldner überhaupt noch die Chance zu geben, bestehende Verbindlichkeiten in Teilbeträgen zu bezahlen. Dabei ist die Ratenzahlung nicht das einzige Mittel, welches zur Verfügung steht. Auch wenn Forderungen im Rahmen der Vermögensauskunft (Vollstreckung von Haftbefehlen) durch den Gerichtsvollzieher realisiert werden sollen, hat die Vollstreckungsbehörde hier ein Weisungsrecht, ob, wie und unter welchen Voraussetzungen der Gerichtsvollzieher Teilzahlungsvereinbarungen schließen kann. Das Seminar zeigt Mittel, Wege und Möglichkeiten auf.

 

·      Rechtlicher Hintergrund der gütlichen Einigung nach Landesrecht

·      Welche weiteren Möglichkeiten einer gütlichen Einigung gibt es?

·      Voraussetzung für einen Vollstreckungsaufschub, mit oder ohne Ratenzahlung

·      Wann sollte der Vollziehungsbeamte Teilbeträge vor Ort kassieren?

·      Welche Unterlagen muss der Schuldner für einen Vollstreckungsaufschub vorlegen?

·      Die Gestaltung einer schriftlichen Zahlungsvereinbarung als Verwaltungsakt

·      Wann kann – in Einzelfällen – auf eine schriftliche Vereinbarung verzichtet werden?

·      Die Verbuchung der im Rahmen dieser Maßnahme eingezogenen Beträge: was wird zuerst,

       was wird zum Schluss verbucht? Kann die Vollstreckungsbehörde dies vorgeben?

·      Welche Vorgaben kann ich dem Gerichtsvollzieher machen, wenn der Schuldner beim

       Gerichtsvollzieher im Rahmen der Vollstreckung eines Haftbefehls Teilzahlungen leisten will?

       Wie sähe ein solcher „Kombi-Auftrag“ aus?

·      Die vollstreckungsvergütungsrechtliche Seite der Ratenzahlungen: was kann; was muss gezahlt werden?

·      Probleme und Fragen der Teilnehmenden sowie Erfahrungsaustausch

 

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 180,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 01.12.2019 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 20.12.2019.