Das Seminar richtet sich an Kolleginnen und Kollegen, die über Grundkenntnisse der Kostenrechnung verfügen und an jene, die am Grundlagenseminar Friedhofsgebühren am 09.03.2020 teilgenommen haben.
An praktischen Beispielen werden einzelne Kalkulationsmöglichkeiten erläutert, diskutiert und geübt. Das Seminar geht dabei auch auf unterschiedliche Möglichkeiten der Gebührenkalkulation ein. Insbesondere wird die sog. „Kölner Methode“ als alternativer Zugang behandelt. Zu Fragestellungen haben die Teilnehmer ausreichend Gelegenheit.
· Berechnung des Anlagevermögens
· Erstellung eines Betriebsabrechnungsbogens
· Ermittlung der umlagefähigen Kosten
· Ableitung der Kosten aus dem doppischen Ergebnisplan
· Übungen zur Kalkulation der Friedhofsgebühren
· Erfahrungsaustausch und Fragen aus der Praxis der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Dienststelle erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 320,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 19.04.2020 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 08.05.2020.