Die kommunale Verpackungssteuer kann eine wichtige Einnahmequelle für Städte und Gemeinden sein. Durch die Erhebung einer solchen Steuer können die Kommunen dazu beitragen, mehrere positive Effekte zu erzielen. Einerseits wird dadurch die Umwelt entlastet, da Verpackungen damit belegt werden und sich so der Verbrauch reduziert. Andererseits können mit den Einnahmen Projekte zur Förderung von Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit finanziert werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit dieser Steuer beschäftigt. Zitat:“ …Das Bundesverwaltungsgericht ist der Ansicht, dass die Verpackungssteuer einen klaren Zweck, nämlich die Abfallvermeidung hat und damit dasselbe Ziel verfolgt, wie der Bundesgesetzgeber. Und dass kommunale Steuern, die Einwegverpackungen verteuern, auch nicht durch bundesrechtliche Vorgaben zum Abfallgesetz ausgeschlossen sind“. Können Kommunen die Verpackungssteuer als weitere Einnahmequelle per Satzung beschließen?
In diesem Seminar werden Sie durch diese sehr frische Thematik geführt, wir sind gespannt auf Ihre Beiträge.
– Einführung und Differenzierung der Thematik („Tübinger Urteil“)
– Chancen und Risiken
– Stichpunkte für eine mögliche Satzung lt. dem Gerichtsurteil
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 145,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 02.08.2023 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 23.08.2023.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.