Seminar-Informationen

Die Verwaltungsvollstreckung erfährt ständig Neuerungen und Anpassungen in mannigfaltiger Form. Regelungen werden umfänglicher, komplizierter, aber auch an das Verhalten der Schuldner angepasst. Die in den Verwaltungen vorherrschende Dienstanweisung für die Vollstreckung wird oftmals jedoch nicht an die aktuelle Rechtslage angepasst. Die Teilnehmenden erhalten die Musterdienstanweisung als Arbeitsmaterial und dürfen diese für dienstliche Zwecke verwenden. Zu beachten ist aber, dass dieses generalisierte Muster nicht für jede Verwaltung – aufgrund der inneren Organisation – Anwendung finden kann. Gleichwohl dient die Musterdienstanweisung aber als Gradmesser.

Schwerpunkte

• Sinn und Zweck einer Dienstanweisung
• Aufgabenspektrum von:
   o Vollstreckungsaußendienst   o Vollstreckungsinnendienst
   o Sondervollstreckung – Grundstücksvollstreckungen, Insolvenzen
   o Abnahme der Vermögensauskunft – welches Regelwerk brauche ich hier
      (Bestellung, Vereidigung, Ausbildung)
   o Profiling, Auslandsvollstreckung, Passentzugsverfahren
   o Forderungsmanagement – in Abhängigkeit des Haushaltsrechts der Gemeinden
   o Administration der Vollstreckungssoftware
   o Sonderregelungen – Kostenerlasse durch die Vollstreckung,
      Verbuchung von Zahlungseingängen, Einholung von Kostenersatzleistungen
      – im Rahmen von Aufragsangelegenheiten
   o Die Notwendigkeit des Ablaufplans der Vollstreckung – besonderer Hinweis
• Bei der Darstellung der Schwerpunkte wird darauf abgestellt, was die Verwaltung regeln sollte
   und welche Besonderheiten die Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Länder hier vorhalten.
 
 

 

 

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Kita/Ihr Träger erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 195,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 13.01.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 03.02.2025.