Seminar-Informationen

Die Verwaltungsvollstreckung entwickelt sich ständig weiter: neue gesetzliche Regelungen, komplexere Verfahren und verändertes Verhalten der Schuldner erfordern eine kontinuierliche Anpassung der internen Arbeitsweisen. Viele bestehende Dienstanweisungen sind jedoch veraltet und spiegeln die aktuelle Rechtslage nicht mehr wider. Dieses Seminar vermittelt die Grundlagen einer modernen Dienstanweisung und stellt ein Muster-Prozesshandbuch vor, das an die individuelle Organisation angepasst werden kann. Dabei werden praxisnah die wichtigsten Regelungsbedarfe erläutert – von Außendienst über Sondervollstreckungen bis hin zu Softwareadministration und Ablaufplänen.

Schwerpunkte

  • Sinn und Zweck einer Dienstanweisung – notwendiges Übel oder doch sinnvoll –
  • Regelungsbedarf für:
    • Vollstreckungsaußendienst
    • Vollstreckungsinnendienst
    • Sondervollstreckung – Grundstücksvollstreckungen, Insolvenzen
    • Abnahme der Vermögensauskunft – welches Regelwerk brauche ich hier – (Bestellung, Vereidigung, Ausbildung
    • Profiling, Auslandsvollstreckung, Passentzugsverfahren
    • Forderungsmanagement – nur ein neuer Name oder doch „mehr“
    • Administration der Vollstreckungssoftware
    • Sonderregelungen – Kostenerlasse durch die Vollstreckung, Verbuchung von Zahlungseingängen, Einholung von Kostenersatzleistungen – im Rahmen von Auftragsangelegenheiten -,
    • Die Notwendigkeit eines Ablaufplans der Vollstreckung – besonderer Hinweis –
  • Bei der Darstellung der Schwerpunkte wird darauf abgestellt, was die Verwaltung regeln sollte und welche Besonderheiten die Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Länder hier vorhalten.

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 225,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 04.03.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 25.03.2026.