Seminar-Informationen
Die Verwaltungsvollstreckung unterliegt einem stetigen Wandel: Rechtsvorschriften werden umfangreicher und komplexer, zugleich müssen Arbeitsweisen immer wieder an das Verhalten der Schuldner angepasst werden. In vielen Verwaltungen ist die bestehende Dienstanweisung für die Vollstreckung jedoch nicht mehr auf dem aktuellen Stand oder nur unzureichend an neue rechtliche und organisatorische Anforderungen angepasst. Dieses Seminar zeigt, wie eine zeitgemäße Dienstanweisung für die Vollstreckung aufgebaut sein kann. Den Teilnehmenden wird ein Muster vorgestellt, das zwar aufgrund unterschiedlicher Organisationsstrukturen nicht eins zu eins übertragbar ist, jedoch als praxisnahes Prozesshandbuch und Orientierungshilfe dienen kann.
Seminarteilnehmende
Kasse, Vollstreckung, Organisationsabteilungen, Rechnungsprüfung, Wasser-/Abwasserzweck-verbände, kommunale Eigenbetriebe, die selbst zur Vollstreckungsbehörde bestimmt sind
Schwerpunkte
- Sinn und Zweck einer Dienstanweisung – notwendiges Übel oder doch sinnvoll
- Regelungsbedarf für:
- Vollstreckungsaußendienst
- Vollstreckungsinnendienst
- Sondervollstreckung – Grundstücksvollstreckungen, Insolvenzen
- Abnahme der Vermögensauskunft – welches Regelwerk brauche ich hier – (Bestellung, Vereidigung, Ausbildung
- Profiling, Auslandsvollstreckung, Passentzugsverfahren
- Forderungsmanagement – nur ein neuer Name oder doch „mehr“
- Administration der Vollstreckungssoftware
- Sonderregelungen – Kostenerlasse durch die Vollstreckung, Verbuchung von Zahlungseingängen, Einholung von Kostenersatzleistungen – im Rahmen von Auftragsangelegenheiten
- Die Notwendigkeit eines Ablaufplans der Vollstreckung – besonderer Hinweis –
- Bei der Darstellung der Schwerpunkte wird darauf abgestellt, was die Verwaltung regeln sollte und welche Besonderheiten die Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Länder hier vorhalten.
Referent/-in
Herr Udo Mühlenhaus besitzt über 35 Jahre Erfahrung in den Bereichen Kasse, Vollstreckung, Steueramt, davon 8 Jahre in Beeskow. Er ist BITEG-Dozent seit 1997.
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 27.05.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 17.06.2026.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.
Veranstaltungsort
Online
Online-Seminar