Seminar-Informationen

ACHTUNG: Seminar ist ausgebucht. Für den Wiederholungstermin am 27.11.24 sind noch Anmeldungen möglich.

Am 1. Juli 2024 ist eine neue Hundehalterverordnung für das Land Brandenburg in Kraft getreten. Diese knüpft zum Teil an die vorhergehende Hundehalterverordnung von 2004 an, enthält aber wesentliche Neuerungen, wie die Abkehr von der sogenannten Rasseliste, die grundsätzliche Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde, Wesensprüfung, Sonderregelungen zu Besuchshunden und Übergangsregelungen. Das Seminar soll den Fragen, die bei der Anwendung dieser neuen gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere bei den Ordnungsbehörden und den kreislichen Veterinärämtern – auftreten, gewidmet sein.

Schwerpunkte

1. Regelungen der neue Hundehalterverordnung
• Halten und Führen von Hunden
• Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht
• Leinenpflicht und Maulkorbzwang
• Mitnahmeverbote
• Pflicht zur Beseitigung der durch Hunde verursachten Verunreinigungen
• Halten und Führen gefährlicher Hunde
• Erlaubnisverfahren für gefährliche Hunde
• Festlegung von Nebenbestimmungen
• Wesensprüfung
• Haftpflichtversicherung
• Zucht, Handel, Ausbildung und Abrichten gefährlicher Hunde
• Sonderregelungen zu Besuchshunden
• Ausnahmeregelungen
• Übergangsregelungen
• Ordnungswidrigkeiten

2. Vollzug der Hundehalterverordnung
• Abgrenzung der Untersagung der Hundehaltung von sonstigen Maßnahmen
• Überlassung und Tötung von Hunden
• Sicherstellung und Gewahrsamsbegründung
• Sonderregelungen für Tierheime

3. Zusammenarbeit der Ordnungsbehörden mit der Polizei
• Zuständigkeiten und Amtshilfe der Polizei sowie Kostenlastenverteilung

 

4. Fundtierregelungen

5. Fragen aus der Praxis der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 190,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 06.11.2024 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 27.11.2024.