Die Neuregelungen des Pfändungsschutzkontos 2021

02-08-2022 (09:00 - 11:30 Uhr)

Anmeldung geschlossen

Seminar-Informationen

Das Pfändungsschutzkonto wird zum 01.12.2021 auf neue Füße gestellt. Die Auswirkungen sind für die Kommunen und Verbände gewaltig. Neben umfänglichen Anpassungen der Pfändungsvordrucke treffen die Kommunen auch die Besonderheiten von P-Konten-Bescheinigungen, die Pfändungsfreigrenzen, die neuen unpfändbaren Ansparmöglichkeiten, die Gemeinschaftskonten und zahlreiche Änderungen bei den unpfändbaren Einkommensbestandteilen. Zahlreiche neue Muster runden dieses Seminar ab.

Seminarteilnehmende

Kasse/Vollstreckung sowie kommunale Wasser-/Abwasserverbände mit eigener Vollstreckung

Schwerpunkte

1.    Zukünftige jährliche Anpassung der Pfändungsfreigrenzen: Was bedeutet das für neue und auch für bestehende, laufende Pfändungsmaßnahmen?

2.    Gemeinschaftskonten können Pfändungsschutzkonten sein – gilt das auch bei gemeinschaftlich geführten Konten von Privat- und juristischen Personen oder Personenmehrheiten gleichzeitig?

3.    Ansparmöglichkeiten auf einem P-Konto jetzt bis zu 3 Monate möglich

4.    P-Konto-Bescheinigung jetzt mit Ablaufdatum

5.    Reduzierung der 12-monatigen Unpfändbarkeitstestierung auf 6 Monate

6.    Klarstellung des Gesetzgebers, welche Sozialleistungen zukünftig als unpfändbar gelten,
       sofern der Schuldner aktiv mitwirkt

7.    Unklar ist, ob die Regelung des § 910 ZPO – neu auch auf die Landesverwaltungsvollstreckungsgesetze übertragen werden

8.    Kreditinstitute müssen zukünftig Schuldner über Kontenstände in Verbindung mit Ansparmöglichkeiten informieren

9.    Wie sollte der neue Pfändungsvordruck aussehen? – Muster wird gestellt

Referent/-in

Udo Mühlenhaus hat über 35 Jahre Erfahrung im Bereich Kasse, Vollstreckung, Steueramt. Er ist Vorsitzender des Arbeitskreises der Vollstreckungsstellenleiter in NRW u. ehemaliger Leiter des Forderungsmanagements der Stadt Krefeld – seit über 20 Jahren Dozent von BITEG-Seminaren

Teilnahmebedingungen

Seminarinformationen

Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

Weitere Informationen zur Nutzung unserer Onlineseminare finden Sie auf www.biteg.de.

 

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 150,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 20.07.2022 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 09.08.2022.

Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

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