Das Pfändungsschutzkonto wird zum 01.12.2021 auf neue Füße gestellt. Die Auswirkungen sind für die Kommunen gewaltig. Neben umfänglichen Anpassungen der Pfändungsvordrucke treffen die Kommunen auch die Besonderheiten von P-Konten-Bescheinigungen, die Pfändungsfreigrenzen, die neuen unpfändbaren Ansparmöglichkeiten, die Gemeinschaftskonten und zahlreiche
Änderungen bei den unpfändbaren Einkommensbestandteilen. Zahlreiche neue Muster runden und ergänzen dieses Seminar ab.
1. Zukünftige jährliche Anpassung der Pfändungsfreigrenzen: Was bedeutet das für neue und auch für bestehende, laufende Pfändungsmaßnahmen?
2. Gemeinschaftskonten können Pfändungsschutzkonten sein – gilt das auch bei gemeinschaftlich geführten Konten von Privat- und juristischen Personen oder Personenmehrheiten gleichzeitig?
3. Ansparmöglichkeiten auf einem P-Konto jetzt bis zu 3 Monate möglich
4. P-Konto-Bescheinigung jetzt mit Ablaufdatum
5. Reduzierung der 12-monatigen Unpfändbarkeitstestierung auf 6 Monate
6. Klarstellung des Gesetzgebers, welche Sozialleistungen zukünftig als unpfändbar gelten,
sofern der Schuldner aktiv mitwirkt
7. Unklar ist, ob die Regelung des § 910 ZPO – neu auch auf die Landesverwaltungsvollstreckungsgesetze übertragen werden
8. Kreditinstitute müssen zukünftig Schuldner über Kontenstände in Verbindung mit Ansparmöglichkeiten informieren
9. Wie sollte der neue Pfändungsvordruck aussehen? – Muster wird gestellt
Seminarinformationen
Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.
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Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 150,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 01.12.2021 sind 50% der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 22.12.2021.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.