Kleinere Gemeinden erledigen die Aufgaben oftmals in gebündelter Form, d. h. Vollstreckungsaußen- und -innendienst sind nicht getrennt. Die Aufgaben der Vollstreckung sind jedoch überall grundsätzlich gleich und die besondere Nähe zum Bürger wird da schon einmal zum Problem. Manche Aufgaben in der Vollstreckung, wie z. B. Abnahme der Vermögensauskunft, Insolvenzen oder Zwangsversteigerungen, werden hier teils anders gelebt. Das Seminar stellt Mittel, Wege und Lösungen vor, wie trotz Personalknappheit die Aufgaben im Sinne des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes erledigt werden können.
1. Die Organisation der Vollstreckung: Wer macht was?
2. Einsatz einer Vollstreckungssoftware – auch in kleinen Gemeinden notwendig?
3. Welche Maßnahmen sind in kleinen Gemeinden sinnvoll? – Reduzierung von Aufwand
– Nutzung Facebook, Google u. a.: Was ist zulässig?
– Welche Zugriffsrechte sollte (muss) ich in der Vollstreckung haben?
– Gibt es ein Standardportfolio an Vollstreckungsmaßnahmen?
4. Der persönliche Kontakt zum Schuldner – Fluch oder Segen?
5. Zahlungsaufforderung per Telefon oder besser als Brief?
6. Dienstanweisung für die Vollstreckung – Muster erhalten die TN nach dem Seminar
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 165,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 13.02.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 06.03.2025.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.