Seminar-Informationen

Kleinere Gemeinden erledigen die Aufgaben oftmals in gebündelter Form, d. h. Vollstreckungsaußen- und -innendienst sind in der Regel nicht getrennt. Die Aufgaben der Vollstreckung sind jedoch überall grundsatzlich gleich, und die besondere Nahe zum Bürger wird da schon einmal zum Problem. Manche Aufgaben in der Vollstreckung, wie z. B. Abnahme der Vermögensauskunft, Insolvenzen oder Zwangsversteigerungen, werden hier teils anders gelebt.

Das Seminar stellt Mittel, Wege und Lösungen vor, wie trotz Personalknappheit die Aufgaben im Sinne des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes erledigt werden können. Fragen der Teilnehmenden und deren Erfahrungsaustausch sind dabei ein wichtiger Seminarbestandteil.

 

·      Organisation der Vollstreckung: Wer macht was?

       o    Welche Hilfsmittel sind in der Vollstreckung zwingend erforderlich?

·      Wie verbinde ich sinnvoll Außen- und Innendiensttatigkeiten, und wann mache ich was?

·      Die Organisation der Bürostunden – wann mache ich Außendienst?

       o    Der Publikumsverkehr im Büro – was ist hier sinnvoll?

·      Einsatz einer Vollstreckungssoftware – auch in kleinen Gemeinden notwendig?

·      Geldannahme über EC-Cash-Gerat – Teilnehmende erhalten eine

       Muster-   Dienstanweisung

·      Welche Maßnahmen sind in kleinen Gemeinden sinnvoll? – Reduzierung von Aufwand

       o    Aufstellung eines Mahnplans für alle Fachamter/Fachbereiche

       o    Steuerung über strukturierte Formulare ohne „Beamtendeutsch“

       o    Nutzung Facebook, Google u. a.: Was ist zulassig?

       o    Welche Zugriffsrechte muss ich in der Vollstreckung haben?

       o    Gibt es ein Standartportfolio an Vollstreckungsmaßnahmen?

·      Der persönliche Kontakt zum Schuldner – Fluch oder Segen ?

·      Zahlungsaufforderung per Telefon oder besser als Brief?

·      Kann ich außerhalb der Kassenraume Geld annehmen?

·      Dienstanweisung für die Vollstreckung – Muster wird gestellt

·      Probleme und Fragen der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch

 

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhalt mit der Teilnahmebestatigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 190,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetranke ein. Bei Stornierung nach dem 15.03.2020 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fallig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 03.04.2020.