Seminar-Informationen

Forderungspfändungen gehören zu den zentralen Aufgaben der kommunalen Vollstreckung. Während Standardmaßnahmen wie Lohn- oder Kontopfändungen meist mit vorhandenen Mustern bearbeitet werden können, bereiten individuelle oder komplexere Fälle in der Praxis häufig Schwierigkeiten. Dieses Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen, zeigt, welche Vorschriften aus Verwaltungsvollstreckungsgesetz, ZPO und AO zu beachten sind, und gibt konkrete Formulierungshilfen. Die Teilnehmenden erhalten zahlreiche Muster für typische Pfändungssituationen sowie verfahrenstechnische Hinweise, u. a. zum Thema Geldwäsche.

Schwerpunkte

  • Grundlagen der Forderungspfändung – was regelt das Verwaltungsvollstreckungsgesetz?
  • Inhalte einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung
  • Forderungspfändung als bevorzugtes Auswahlmittel
  • Individuelle Formulierungen für besondere Fälle
  • Relevante Vorschriften aus ZPO und AO
  • Unpfändbarkeit bestimmter Ansprüche – Möglichkeiten des Schuldners
  • Pfändungen in P-Konten und Konten Dritter („Oma-Enkel-Fälle“)
  • Besonderheiten nach Geldwäschegesetz und Rolle des Geldwäschebeauftragten
  • Praktische Beispiele: Mieteinnahmen, Nebenkostenrückzahlungen, Mietkautionen, Einkünfte von Selbständigen, Eigentümergrundschulden, Kaufpreispfändungen, Notaranderkonten
  • Drittschuldnererklärung: Inhalte, Zwangsgelder und Pflichten
  • Mustertexte, Formulierungshilfen und Erfahrungsaustausch

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 06.05.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 27.05.2026.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.