Sofern Sie als Gläubiger mit der Forderung, die der Schuldner zu erfüllen hat, im Grundbuch stehen, bringt Ihnen das zum einen den Vorteil, dass Sie in Rangklasse 4 vollstrecken können und auch während des Insolvenzverfahrens in den Genuss eines Absonderungsrechts kommen. Die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek ist dabei eine oft durchgeführte Zwangsvollstreckungsmaßnahme, um die Forderung im Grundbuch abzusichern. Für Gläubiger eines Grundstückseigentümers ist es jedoch auch möglich, sich aus bereits für andere Gläubiger oder den Schuldner eingetragenen Rechten zu befriedigen und entsprechend am Erlös zu beteiligen. Zudem kann man hierdurch einen besseren Rang erreichen als mit der Eintragung der Zwangssicherungshypothek an nächstoffener Rangstelle. Wie das geht, zeigt Ihnen das Seminar.
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 180,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 02.11.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 23.11.2026.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.