Die Pfändung und Verwertung von Fahrzeugen – Realisierungsmöglichkeiten auch für geringe Forderungen –

23-10-2020 (09:00 - 16:00 Uhr)

Anmeldung geschlossen

Seminar-Informationen

Parkkralle und Ventilwächter sind die effektivsten Möglichkeiten zur Forderungsrealisierung sog. kleiner Forderungen. Rechtliche Unsicherheit über den Einsatz gibt es nicht mehr.

Das Seminar vermittelt hierzu das notwendige Wissen von den rechtlichen Grundlagen bis zum praktischen Einsatz und dazu passende Dienstanweisungen, Musterbriefe und -texte. Erfahrungen der Teilnehmenden werden ausgetauscht und diskutiert.

 

Seminarteilnehmende

Kasse, Vollstreckung sowie kommunale Verbände und Unternehmen, die Forderungen beitreiben.

Schwerpunkte

1.        Rechtliche Grundlagen

2.        Wann sind Parkkralle und Ventilwächter überhaupt sinnvoll?

3.        Dienstanweisung für den Einsatz

4.        Kann ein Fahrzeug direkt gepfändet werden?

5.        Zugang zu den notwendigen Informationen

6.        Pfändung von Fahrzeugen, und was dabei zu beachten ist

7.        Die Taktik, wenn das Fahrzeug angeblich verkauft wurde

8.        Abschleppunternehmen (welche Anforderungen werden an den Unternehmer gestellt)

9.        Verwertung von Fahrzeugen auf dem Gelände des Abschleppunternehmens

10.    Was geschieht mit den sonstigen Pfandgegenständen im Auto?

11.    Mustertexte und Musterbriefe

12.    Rechtsprechung

13.    Erfahrungsaustausch und Fragen der Teilnehmenden

 

Referent/-in

Herr Udo Mühlenhaus besitzt über 35 Jahre Erfahrung im Bereich Kasse, Vollstreckung, Steueramt. Er ist Vorsitzender des Arbeitskreises der Vollstreckungsstellenleiter in NRW und ehemaliger Leiter des Forderungsmanagements der Stadt Krefeld.

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 08.10.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 30.10.2020.

Veranstaltungsort

Lifestyle Hotel Landshut, Flurstraße 2, 84032, Landshut

Landshut

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