Forderungspfändungen werden immer aufwendiger und stellen viele Sachbearbeitungen vor Probleme, wenn zu pfändende Forderungen und Ansprüche rechtssicher ausformuliert werden müssen. Für Standartvollstreckungsmaßnahmen wie Konten- oder Lohnpfändungen sind überwiegend zutreffende Muster vorhanden. Zusätzlich erarbeiten oder erhalten die Teilnehmenden im Seminar Muster für alle typischen Pfändungsangelegenheiten und bekommen verfahrenstechnische Hinweise, z. B. in Bezug auf das Thema „Geldwäsche“.
1. Die Grundlagen für Forderungspfändungen; was sagt „mein“ Verwaltungsvollstreckungsgesetz?
2. Welche Vorschriften aus der ZPO und/oder AO muss ich beachten?
3. Wer kann sich auf die Unpfändbarkeit von Ansprüchen berufen?
4. Pfändung in P-Konten – warum nicht?
5. Die Pfändung, wenn „Dritte“ Konten für den Schuldner halten (die „Oma-Enkel-Nummer“)
6. Die Besonderheiten des Geldwäschegesetzes und die Mitbeteiligung des Geldwäschebeauftragten des hauseigenen Kreditinstitutes
7. Wie pfände ich: Mieteinnahmen, Nebenkostenrückzahlungen, Mietkautionen, Ansprüche aus Lieferungen und Leistungen, Einkünfte eines Selbständigen (z. B. Versicherungsmakler),
Eigentümergrundschulden, Kaufpreispfändungen, Notaranderkonten
8. Die abzugebende Drittschuldnererklärung; wo arbeite ich mit Zwangsgeldern und wo nicht?
9. Was muss der Drittschuldner angeben?
10. Übergabe und Diskussion umfängliche Muster und Mustertexte
11. Fragen der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmezusage die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 370,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 06.07.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 28.07.2020.