Forderungspfandungen werden immer aufwendiger und stellen viele Sachbearbeitungen vor Probleme, wenn zu pfandende Forderungen und Ansprüche rechtssicher ausformuliert werden müssen. Für Standartvollstreckungsmaßnahmen wie Konten- oder Lohnpfandungen sind überwiegend zutreffende Muster vorhanden. Zusatzlich erarbeiten oder erhalten die Teilnehmenden im Seminar Muster für alle typischen Pfandungsangelegenheiten und bekommen verfahrenstechnische Hinweise, z. B. in Bezug auf das Thema „Geldwasche“.
· Die Grundlagen für Forderungspfandungen; was sagt „mein“ Verwaltungsvollstreckungsgesetz?
· Welche Vorschriften aus der ZPO und/oder AO muss ich beachten?
· Wer kann sich auf die Unpfandbarkeit von Ansprüchen berufen?
· Pfandung in P-Konten – warum nicht?
· Die Pfandung, wenn „Dritte“ Konten für den Schuldner halten (die „Oma-Enkel-Nummer“)
· Die Besonderheiten des Geldwaschegesetzes und die Mitbeteiligung des Geldwaschebeauftragten des hauseigenen Kreditinstitutes
· Wie pfande ich: Mieteinnahmen, Nebenkostenrückzahlungen, Mietkautionen, Ansprüche aus Lieferungen und Leistungen,
Einkünfte eines Selbstandigen (z. B. Versicherungsmakler), Eigentümergrundschulden, Kaufpreispfandungen, Notaranderkonten
· Die abzugebende Drittschuldnererklarung; wo arbeite ich mit Zwangsgeldern und wo nicht?
· Was muss der Drittschuldner angeben?
· Übergabe und Diskussion umfangliche Muster und Mustertexte
· Fragen der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhalt mit der Teilnahmezusage die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 370,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetranke ein. Bei Stornierung nach dem 22.03.2020 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fallig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 10.04.2020.