Die Pfändung von Steuerrückerstattungsansprüchen

06-06-2024 (09:00 - 14:00 Uhr)

Anmeldung geschlossen

Seminar-Informationen

Forderungspfändungen in Steuerrückerstattungsansprüche sind zwar keine Seltenheit, werden jedoch nicht häufig als Mittel genutzt. Dabei bietet eine solche Pfändungsmöglichkeit unzählige taktische Informationen, Erkenntnisse über den Schuldner, die im weiteren Verlauf des Vollstreckungsgeschehens eingebracht werden können. Auch spielt das Thema „Abtretung von Erstattungsansprüchen“ eine große Rolle. Im Seminar werden zahlreiche Muster gestellt und es wird schwerpunktmäßig auf die kleinen und großen Besonderheiten sowie besonderen organisatorischen Abläufe eingegangen.

Seminarteilnehmende

Kasse, Finanzbuchhaltung, Forderungsmanagement, Vollstreckung, Rechtsamt, Kämmerei, Steueramt, Liegenschaften, Rechnungsprüfung sowie kommunale Wasser- und Abwasserzweckverbände

Schwerpunkte

·         Rechtsgrundlagen und grundsätzliche Hinweise zu dieser Pfändungsmöglichkeit; welche Einkommensarten unterliegen der Steuerpflicht

·         Verschiedene Musterbeispiele für Forderungspfändungen an das Finanzamt

·         Wann pfände ich beim Finanzamt, wann beim Arbeitgeber

·         Abtretung von Erstattungsansprüchen (Muster wird gestellt); eine sträflich missachtete Möglichkeit

·         Zusammentreffen von Abtretung und Forderungspfändung

·         Was ist bei einer Pfändung in einen gemeinsamen Erstattungsanspruch zu beachten, wenn z.B. Eheleute gemeinsam veranlagt werden; was steht wem konkret zu

·         Taktische Hinweise zur Organisation von Forderungspfändungen an das Finanzamt

·         Welche Erkenntnisse ergeben sich aus einer solchen Forderungspfändung; was kann die Vollstreckungsbehörde mit diesen Informationen anfangen

·         Kann ich bei festgestellten falschen Angaben Strafanzeige stellen; wann und wo ist dies geboten

Referent/-in

Herr Udo Mühlenhaus besitzt über 35 Jahre Erfahrung in den Bereichen Kasse, Vollstreckung, Steueramt, davon 8 Jahre in Beskow. Er ist BITEG-Dozent seit 1997.

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 23.05.2024 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 13.06.2024.

Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

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Veranstaltungsort

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