Seminar-Informationen

Im Zwangsversteigerungsverfahren kommt es bei der Befriedigungsreihenfolge der Gläubiger maßgeblich auf die Rangklasse an, in der man sich befindet. Sie richtet sich u. a. nach § 10 ZVG. Jeder Gläubiger sollte wissen, in welcher Rangklasse er mit seinem Anspruch steht, welche zeitlichen Grenzen gelten und welche Möglichkeiten es gibt, seine eigene Rangklasse zu verbessern. Das Seminar gibt einen Überblick über die verschiedenen Rangklassen, sodass Sie einschätzen können, in welcher Rangklasse Sie sich befinden, und es zeigt, ob mit einer Befriedigung Ihrer Forderung in der Zwangsversteigerung zu rechnen ist und welche Möglichkeiten Sie haben, Ihre Rangklasse zu verbessern.

Schwerpunkte

1. Besprechung der einzelnen Rangklassen des § 10 ZVG
2. Voraussetzungen für die Einordnung in die Rangklassen 3, 4 und 5
3. Berücksichtigung des § 13 ZVG bei der Unterscheidung zwischen laufenden Beträgen und Rückständen (insbesondere bei öffentlichen Lasten)
4. Behandlung des § 11 ZVG unter Berücksichtigung des grundbuchmäßigen Rangs des § 879 BGB anhand von einfachen Beispielen
5. Möglichkeiten der Verbesserung der eigenen Rangklasse
6. Verlust der Rangklassen 3, 4 und 5

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 155,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 24.03.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 14.04.2025.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.