Nach Urteilen einiger Landgerichte dürfen Elternbeiträge nicht als Benutzungsgebühren kalkuliert werden. Damit ist das KAG keine Kalkulationsgrundlage der Elterngeldberechnung mehr, was die Kalkulation zusätzlich erschwert.
Dieses Seminar vermittelt die Grundlagen zur Kostenbeitragskalkulation und die rechtssichere Berechnung von Elternbeiträgen gem. § 90 SGB VIII auf betriebswirtschaftlicher Basis, also sowohl typische Betriebskosten und kalkulatorische Kostenanteile. Es zeigt, wo der Träger Entscheidungsfreiheit hat und in welchen Punkten die aktuelle Rechtsprechung Neues vorgibt.
Die Teilnehmenden werden befähigt, alle relevanten Kostenbeitragsbestandteile zu kalkulieren und auf unterschiedliche Betreuungsgruppen und -zeiten umzulegen. An ausgewählten praktischen Fällen wird das Wissen vertieft. Aktuelles wie Tarifabschlüsse und Änderungen der
Betreuungsschlüssel werden berücksichtigt.
· Rechtsprechung zur Rechtsnatur des Elternbeitrages und weitere Rechtsgrundlagen
· Leistungsproportionalitätsprinzip/Äquivalenzprinzip
· Ihr KitaG, KiföG o.ä.
· Ansatzfähigkeit von Kosten
· Kostenprognose mit Hilfe von Preisanstiegen
· Umgang mit geplanten Investitionen
· Einzeldarstellung und -ermittlung der Verpflegungsentgelte
· Übungsaufgaben zur Ermittlung von Kostenbeiträgen auf Grundlage einer Kostenrechnung
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 01.09.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 22.09.2020.