Seminar-Informationen

Vielen Kommunen fällt im Einzelfall die Entscheidung schwer, ob sie die Zwangsversteigerung des Grundbesitzes eines Einwohners beantragen soll.

Um jedoch einen Forderungsausfall zu vermeiden, ist es für die Kommune oft unerlässlich, selbst die Zwangsversteigerung zu beantragen und nicht zu warten, bis ein anderer Gläubiger dies tut. Insbesondere bei wiederkehrenden öffentlichen Grundstücklasten ist das von Belang. Das Seminar erläutert die Voraussetzungen und das Verfahren, macht auf Fehler aufmerksam und beantwortet die Fragen der Teilnehmenden.

Schwerpunkte

1.      Welche Arten von Forderungen stehen gegen eine Person zur Zahlung offen?

–                    dingliche, persönliche Ansprüche und wie alt sind diese?

2.      Ist der Schuldner (Mit-)Eigentümer eines Grundstückes?

3.      Was wurde bisher gegen den Schuldner zur Beitreibung unternommen, mit welchem Erfolg?

4.      Wer entscheidet über einen Antrag auf Zwangsversteigerung: die Vollstreckungsbehörde oder der Behördenleiter?

5.      Welche Voraussetzungen müssen für einen Antrag vorliegen?

6.      Wie ist ein Antrag an welches Vollstreckungsgericht zu stellen?

7.      Welche Vorrechte haben die Forderungen bei Erlösverteilung?

8.      Kann trotz Beschlusses über die Beschlagnahme eine sofortige Versteigerung vermieden werden?

9.      Kann/soll auch bei laufendem Insolvenzverfahren die Zwangsversteigerung beantragt werden?

10.  Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 170,00 zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 01.09.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 22.09.2021.