Die Überwachung des ruhenden Verkehrs  

29-01-2020 (09:00 - 15:30 Uhr)

Anmeldung geschlossen

Seminar-Informationen

Verwaltungen müssen oft mit Zwangsmaßnahmen in die Rechte der Autofahrer/–besitzer eingreifen. Dafür brauchen insbesondere Beschäftigte im Außendienst die erforderliche Rechtssicherheit. Diese vermeidet unnötige Verfahren, reduziert Frust und erhöht das Ansehen der Kommune.

Das Seminar vermittelt dafür die rechtlichen Grundlagen, praktische Möglichkeiten und gibt den Teilnehmenden Gelegenheit, ihre Fragen zu klären.

Seminarteilnehmende

Politessen sowie Ordnungsamt

Schwerpunkte

·      Verkehrszeichen und deren rechtliche Einordnung

·      Öffentliche Straßen, Wege und Plätze (Widmung)

·      Der ruhende Straßenverkehr

·      Rechtsfolgen von Ordnungswidrigkeiten, Verwarnverfahren, Bußgeldverfahren

·      Opportunitätsprinzip als Ermessensspielraum, Gleichheitsgrundsatz

·      Parken, Halten, Privilegierte und Sonderrechte

·      Wann darf ein Fahrzeug abgeschleppt werden?

·      Beseitigung und Verwahrung von betriebsunfähigen/abgemeldeten Fahrzeugen

·      Kostenträger, Auswahl des Störers

·      Eigensicherung, Eskalation, Deeskalation

·      Fragen und Fallbeispiele aus der Praxis der Teilnehmenden.

 

Referent/-in

Herr Wilfrid Ristau führt BITEG-Seminare seit mehr als 15 Jahren durch.

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Dienststelle erhält mit der Teilnahmebestäti­gung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teil­nehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 19.01.2020 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 07.02.2020.

Veranstaltungsort

Roncalli-Haus e. V., Max-Josef-Metzger-Straße 12/13, 39104, Magdeburg

Magdeburg

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