Verwaltungen müssen oft mit Zwangsmaßnahmen in die Rechte der Autofahrer/–besitzer eingreifen. Dafür brauchen insbesondere Beschäftigte im Außendienst die erforderliche Rechtssicherheit. Diese vermeidet unnötige Verfahren, reduziert Frust und erhöht das Ansehen der Kommune.
Das Seminar vermittelt dafür die rechtlichen Grundlagen, praktische Möglichkeiten und gibt den Teilnehmenden Gelegenheit, ihre Fragen zu klären.
1. Verkehrszeichen und deren rechtliche Einordnung
2. Öffentliche Straßen, Wege und Plätze (Widmung)
3. Der ruhende Straßenverkehr
4. Rechtsfolgen von Ordnungswidrigkeiten, Verwarnverfahren, Bußgeldverfahren
5. Opportunitätsprinzip als Ermessensspielraum, Gleichheitsgrundsatz
6. Parken, Halten, Privilegierte und Sonderrechte
7. Wann darf ein Fahrzeug abgeschleppt werden?
8. Beseitigung und Verwahrung von betriebsunfähigen/abgemeldeten Fahrzeugen
9. Kostenträger, Auswahl des Störers
10. Eigensicherung, Eskalation, Deeskalation
11. Fragen und Fallbeispiele aus der Praxis der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 16.06.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 07.07.2020.