Seminar-Informationen

Verwaltungen müssen oft mit Zwangsmaßnahmen in die Rechte der Autofahrer/–besitzer eingreifen. Dafür brauchen insbesondere Beschäftigte im Außendienst die erforderliche Rechtssicherheit. Diese vermeidet unnötige Verfahren, reduziert Frust und erhöht das Ansehen der Kommune.

Das Seminar vermittelt dafür die rechtlichen Grundlagen, praktische Möglichkeiten und gibt den Teilnehmenden Gelegenheit, ihre Fragen zu klären.

 

Schwerpunkte

·      Verkehrszeichen und deren rechtliche Einordnung

·      Öffentliche Straßen, Wege und Plätze (Widmung)

·      Der ruhende Straßenverkehr

·      Rechtsfolgen von Ordnungswidrigkeiten, Verwarnverfahren, Bußgeldverfahren

·      Opportunitätsprinzip als Ermessensspielraum, Gleichheitsgrundsatz

·      Parken, Halten, Privilegierte und Sonderrechte

·      Wann darf ein Fahrzeug abgeschleppt werden?

·      Beseitigung und Verwahrung von betriebsunfähigen/abgemeldeten Fahrzeugen

·      Kostenträger, Auswahl des Störers

·      Eigensicherung, Eskalation, Deeskalation

·      Fragen und Fallbeispiele aus der Praxis der Teilnehmenden.

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Dienststelle erhält mit der Teilnahmebestäti­gung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teil­nehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 09.02.2020 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 28.02.2020.