Seminar-Informationen

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vom 12. Mai 2023 setzt die EU-Richtlinie 2019/1937 („Whistleblower-Richtlinie“) in nationales Recht um. Ziel des Gesetzes ist es, Personen, die auf Missstände oder Rechtsverstöße hinweisen, wirksam zu schützen. Auch Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse und kommunal beherrschte Unternehmen sind verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten und neue organisatorische sowie rechtliche Vorgaben umzusetzen. Das Seminar zeigt praxisnah, wie die gesetzlichen Anforderungen rechtssicher umgesetzt werden können. Neben den bundesrechtlichen Regelungen werden auch die ergänzenden Rechtsetzungsakte der Länder erläutert. Teilnehmende erhalten konkrete Handlungsempfehlungen für den Aufbau und die Organisation von Meldestellen sowie für den Umgang mit eingehenden Hinweisen.

Schwerpunkte

  • Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich des Gesetzes
  • Begriffsbestimmungen und zulässige Hinweisarten
  • Verhältnis zu Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten
  • Anforderungen an interne und externe Meldestellen
  • Verfahrensrechtliche Vorgaben und Fristen
  • Offenlegung und Umgang mit Repressalien
  • Schadensersatz bei Falschmeldungen
  • Bußgeldtatbestände und Übergangsregelungen
  • Diskussion und Fragen der Teilnehmenden

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestäti­gung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teil­nehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 20.10.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 10.11.2026.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.