Das Hinweisgeberschutzgesetz vom 12. Mai 2023 setzt die Richtlinie EU 2019/1937 (sogenannte Whistleblower-Richtlinie) in nationales Recht um, was insbesondere dem Schutz hinweisgebender Personen dient. Auch Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse und kommunal beherrschte Unternehmen müssen sich auf diverse neue Verpflichtungen einstellen, dazu gehört insbesondere die Einrichtung interner Meldestellen, an welche Rechtsverstöße gemeldet werden können; seit dem 01. Dezember 2023 können bei Nichtbeachtung Bußgelder verhängt werden.
In dem Onlineseminar werden die eintretenden Rechtsänderungen einschließlich der Rechtsetzungsakte der Länder für ihre kommunalen Bereiche dargestellt und erläutert.
· Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich des Gesetzes
· Begriffsbestimmungen
· Hinweise auf Verstöße
· Verhältnis zu Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten
· Meldungen
o Einrichtung interner/externer Meldestellen
o Verfahrensrechtliche Vorgaben, Fristen
· Offenlegung
· Schutz vor Repressalien
· Schadensersatz bei Falschmeldungen
· Bußgeldtatbestände, Übergangsregelungen
· Fragen der Teilnehmenden
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 160,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt umfangreiche Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 03.04.2024 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 24.04.2024.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.