Die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes durch die Kommunen – jetzt keine Zeit mehr verlieren!

18-02-2025 (10:00 - 12:00 Uhr)

Anmeldung geschlossen

Seminar-Informationen

Das Hinweisgeberschutzgesetz vom 12. Mai 2023 setzt die Richtlinie EU 2019/1937 (sogenannte Whistleblower-Richtlinie) in nationales Recht um, was insbesondere dem Schutz hinweisgebender Personen dient. Auch Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse und kommunal beherrschte Unternehmen müssen sich auf diverse neue Verpflichtungen einstellen; dazu gehört insbesondere die Einrichtung interner Meldestellen, an welche Rechtsverstöße gemeldet werden können. In dem Onlineseminar werden die eintretenden Rechtsänderungen einschließlich der Rechtsetzungsakte der Länder für ihre kommunalen Bereiche dargestellt und erläutert.

Seminarteilnehmende

Führungskräfte aller kommunalen Verwaltungen und Unternehmen, Rechtsamt, Personalstelle

Schwerpunkte

  • Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich des Gesetzes
  • Begriffsbestimmungen
  • Hinweise auf Verstöße
  • Verhältnis zu Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten
  • Meldungen
    • Einrichtung interner/externer Meldestellen
    • Verfahrensrechtliche Vorgaben, Fristen
  • Offenlegung
  • Schutz vor Repressalien
  • Schadensersatz bei Falschmeldungen
  • Bußgeldtatbestände, Übergangsregelungen
  • Fragen der Teilnehmenden

Referent/-in

Klaus Salomon, Ministerialrat a. D., jetzt Steuerberater und Dozent (Steuerrecht, Compliance)

 

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestäti­gung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 165,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teil­nehmer schließt umfangreiche Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 04.02.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 25.02.2025.

Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.