Seminar-Informationen

2023 werden Schöffen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 01.01.2024 – 31.12.2028 gewählt. Die Gemeinden und Kreise bestimmen durch die Wahl geeigneter Frauen und Männer, die gleichberechtigt mit den Berufsrichtern an Hauptverhandlung und Urteil mitwirken werden, maßgeblich die Qualität der Rechtsprechung in Strafsachen mit.

Das Wahlverfahren enthält Fallstricke: a) bei den per Gesetz plus Rechtsprechung definierten
Anforderungen an die Bewerber und b) an der Schnittstelle Kommunal-/Gerichtsverfassungsrecht.

Das oft von Kommunen angewandte (von der Rechtsprechung beanstandete) Zufallsverfahren aus dem Einwohnermelderegister führt schnell dazu, dass extremistische oder querulatorische Personen (z. B. „Reichsbürger“, „Querdenker“) auf die Vorschlagslisten geraten und gewählt werden oder
– fast schlimmer – nur widerwillig den Schöffendienst leisten. Fehlerhafte Auswahl kann später zu Verzögerungen oder gar kompletter Wiederholung von Hauptverhandlungen führen.

Da es im öffentlichen Bewusstsein über Beanspruchung und Verantwortung im Amt häufig falsche Vorstellungen gibt, informiert das Seminar über die Belastungen und Anforderungen. Auch wird es die Vorbereitung und Beschlussfassung der Vorschlagslisten in Gemeindevertretung und Jugendhilfeausschuss optimieren. Dazu vermittelt es viele praktische Tipps, informiert die Teilnehmenden über die aktuelle Rechtslage und beantwortet deren Fragen.

Schwerpunkte

1.    Bedeutung des Schöffenamtes, Anforderungen an die Bewerber, Voraussetzungen der Wahl als Schöffe/Jugendschöffe

2.    Vorschlags- und Wahlverfahren (Zeit- und Maßnahmenplan) inkl. aktuelle Gesetzeslage

3.    Die häufigsten Fehlerquellen und ihre Vermeidung

4.    Effizient arbeiten mit Musterformularen, -anschreiben und -pressemeldungen

5.    Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 13.02.2023 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 06.03.2023.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.