Selbständige Leistungen, gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und insbesondere eigenverantwortliches Handeln sind die tragenden Argumente in bereits vergangenen Urteilen aus Hamm, Emden, Berlin-Brandenburg oder auch des LAG Niedersachsen gewesen. Nunmehr hat das BAG in Erfurt ein deutliches Machtwort gesprochen und bestätigt, dass den kommunalen Mitarbeitenden für die Tätigkeit die Entgeltgruppe EG 9a TVöD/VKA zusteht. Mit dem Urteil des BAG wurde ein Meilenstein in der Verwaltungsvollstreckung gesetzt und dies führt bundesweit hoffentlich alsbald zu einer leistungsgerechten Bezahlung in der Vollstreckung. Es darf auch davon ausgegangen werden, dass diese Reise – je nach Aufgabenspektrum – noch lange nicht zu Ende ist.
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 175,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 29.04.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 20.05.2025.
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