Selbständige Leistungen, gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und insbesondere eigenverantwortliches Handeln sind die tragenden Argumente in bereits vergangenen Urteilen aus Hamm, Emden, Berlin-Brandenburg oder auch des LAG Niedersachsen gewesen. Nunmehr hat das BAG in Erfurt ein deutliches Machtwort gesprochen und bestätigt, dass den kommunalen Mitarbeitenden für die Tätigkeit die Entgeltgruppe EG 9a TVöD/VKA zusteht. Mit dem Urteil des BAG wurde ein Meilenstein in der Verwaltungsvollstreckung gesetzt und dies führt bundesweit hoffentlich alsbald zu einer leistungsgerechten Bezahlung in der Vollstreckung. Es darf auch davon ausgegangen werden, dass diese Reise – je nach Aufgabenspektrum – noch lange nicht zu Ende ist.
• Das BAG-Urteil und dessen Auswirkungen für die Praxis
• Das Urteil des LAG Niedersachsen als Grundlage der Entscheidung des BAG
• Welche Argumente aus den anderen Urteilen sind signifikant
• Keine sichtbaren Unterscheidungsmerkmale mehr in der Vergütung zwischen Innen- und Außendienst
• Die weiteren positiven Urteile aus Emden und Berlin Brandenburg
• Die Entscheidung des LAG Hamm aus dem Jahre 2016 als Grundsatzentscheidung und eigentliche Grundlage des BAG-Urteils
• Tipps und Hinweise für eine Stellenplatzbeschreibung
• Alle genannten Entscheidungen sind Gegenstand der Seminarunterlagen
• Fragen der Teilnehmenden
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