Seminar-Informationen

Fragen zur Verjährung sind für die kommunale Praxis hoch relevant: unterschiedliche Rechts-grundlagen, Fristen, Unterbrechungen oder Hemmungen führen schnell zu Unsicherheiten im Umgang mit Forderungen. Dieses Seminar vermittelt anhand eines strukturierten Fristenkata-logs, aktueller Rechtsprechung und praxisnaher Beispiele das notwendige Wissen, um Verjäh-rungsprobleme rechtssicher zu handhaben. Die Teilnehmenden erhalten Handlungsempfehlun-gen zur Vermeidung des Eintritts der Verjährung und Tipps für den Umgang mit besonderen gerichtlichen Einzelfallentscheidungen. Individuelle Fragen werden ebenfalls aufgegriffen.

Schwerpunkte

  • Rechtsgrundlagen öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher Verjährungsregelungen
  • Vollstreckungsverjährung bei Bußgeldforderungen
  • Unterbrechung, Hemmung und Wirkung der Verjährung
  • Was unterbricht die Verjährung – und was nicht?
  • Umgang mit freiwilligen Zahlungen nach Eintritt der Verjährung
  • Behandlung verjährter Forderungen im Jahresabschluss (Niederschlagung, Wertberichtigung, Ausbuchung)
  • Taktische Hinweise, wenn der Schuldner die Einrede der Verjährung erhebt
  • Unterschied: Festsetzungsverjährung und Zahlungsverjährung bei Steueransprüchen
  • Länge der Verjährungsfristen bei zivilrechtlichen Forderungen (mit/ohne Titel)
  • Organisatorische Hinweise zum Einsatz von Verjährungsregelungen im Kassen- und Finanzverfahren
  • Fragen aus der Vollstreckungspraxis der Teilnehmenden

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Seminarteilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung. Die Teilnahmegebühr von 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 20.01.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie diese bis zum 10.02.2026.

 


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.