Seminar-Informationen
Fragen zur Verjährung sind für die kommunale Praxis hoch relevant: unterschiedliche Rechts-grundlagen, Fristen, Unterbrechungen oder Hemmungen führen schnell zu Unsicherheiten im Umgang mit Forderungen. Dieses Seminar vermittelt anhand eines strukturierten Fristenkata-logs, aktueller Rechtsprechung und praxisnaher Beispiele das notwendige Wissen, um Verjäh-rungsprobleme rechtssicher zu handhaben. Die Teilnehmenden erhalten Handlungsempfehlun-gen zur Vermeidung des Eintritts der Verjährung und Tipps für den Umgang mit besonderen gerichtlichen Einzelfallentscheidungen. Individuelle Fragen werden ebenfalls aufgegriffen.
Seminarteilnehmende
Kasse, Steueramt, erhebende Fachbereiche-/ämter, Kämmerei, Finanzbuchhaltung, Forderungsmanagement, Vollstreckung, RPA, kommunale Wasser-/Abwasserzweckverbände, Eigenbetriebe
Schwerpunkte
- Rechtsgrundlagen öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher Verjährungsregelungen
- Vollstreckungsverjährung bei Bußgeldforderungen
- Unterbrechung, Hemmung und Wirkung der Verjährung
- Was unterbricht die Verjährung – und was nicht?
- Umgang mit freiwilligen Zahlungen nach Eintritt der Verjährung
- Behandlung verjährter Forderungen im Jahresabschluss (Niederschlagung, Wertberichtigung, Ausbuchung)
- Taktische Hinweise, wenn der Schuldner die Einrede der Verjährung erhebt
- Unterschied: Festsetzungsverjährung und Zahlungsverjährung bei Steueransprüchen
- Länge der Verjährungsfristen bei zivilrechtlichen Forderungen (mit/ohne Titel)
- Organisatorische Hinweise zum Einsatz von Verjährungsregelungen im Kassen- und Finanzverfahren
- Fragen aus der Vollstreckungspraxis der Teilnehmenden
Referent/-in
Herr Udo Mühlenhaus besitzt über 35 Jahre Erfahrung in den Bereichen Kasse, Vollstreckung, Steueramt, davon 8 Jahre in Beeskow. Er ist BITEG-Dozent seit 1997.
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Seminarteilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung. Die Teilnahmegebühr von 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 20.01.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie diese bis zum 10.02.2026.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.
Veranstaltungsort
Online
Online-Seminar