Die Verjährung öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher Forderungen

14-07-2026 (13:00 - 16:00 Uhr)

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Seminar-Informationen

Fragen zur Verjährung sind für die kommunale Praxis hoch relevant: unterschiedliche Rechtsgrundlagen, Fristen, Unterbrechungen oder Hemmungen führen schnell zu Unsicherheiten im Umgang mit Forderungen. Dieses Seminar vermittelt anhand eines strukturierten Fristenkatalogs, aktueller Rechtsprechung und praxisnaher Beispiele das notwendige Wissen, um Verjährungsprobleme rechtssicher zu handhaben. Die Teilnehmenden erhalten Handlungsempfehlungen zur Vermeidung des Eintritts der Verjährung und Tipps für den Umgang mit besonderen gerichtlichen Einzelfallentscheidungen. Individuelle Fragen werden ebenfalls aufgegriffen.

Seminarteilnehmende

Kasse, Steueramt, erhebende Fachbereiche-/ämter, Kämmerei, Finanzbuchhaltung, Forderungsmanagement, Vollstreckung, RPA, kommunale Wasser-/Abwasserzweckverbände, Eigenbetriebe

Schwerpunkte

  • Rechtsgrundlagen öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher Verjährungsregelungen
  • Vollstreckungsverjährung bei Bußgeldforderungen
  • Unterbrechung, Hemmung und Wirkung der Verjährung
  • Was unterbricht die Verjährung – und was nicht?
  • Umgang mit freiwilligen Zahlungen nach Eintritt der Verjährung
  • Behandlung verjährter Forderungen im Jahresabschluss (Niederschlagung, Wertberichtigung, Ausbuchung)
  • Taktische Hinweise, wenn der Schuldner die Einrede der Verjährung erhebt
  • Unterschied: Festsetzungsverjährung und Zahlungsverjährung bei Steueransprüchen
  • Länge der Verjährungsfristen bei zivilrechtlichen Forderungen (mit/ohne Titel)
  • Organisatorische Hinweise zum Einsatz von Verjährungsregelungen im Kassen- und Finanzverfahren
  • Fragen aus der Vollstreckungspraxis der Teilnehmenden

Referent/-in

Udo Mühlenhaus

Herr Udo Mühlenhaus besitzt über 35 Jahre Erfahrung in den Bereichen Kasse, Vollstreckung, Steueramt, davon 8 Jahre in Beeskow. Er ist BITEG-Dozent seit 1997.

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Seminarteilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung. Die Teilnahmegebühr von 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 30.06.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie diese bis zum 21.07.2026.

Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

170.00 € zzgl. 19% MwSt.
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