Fragen rund um das Thema „Verjährung“ sind hoch aktuell. Die Gemeinde arbeitet hier in Bezug auf Forderungen wie in einem Gemischtwarenladen, da zahlreiche Normen und Fristenregelungen greifen, Verjährungsunterbrechungen, Hemmung oder Eintritt einer Verjährung usw. die Abläufe beeinflussen.
Anhand des Fristenkataloges, aktueller Rechtsprechung und zahlreicher Beispiele wird das Thema praxisnah vermittelt. Die Teilnehmenden erhalten neben dem Katalog eine Handlungsempfehlung zur Vermeidung des Eintritts einer Verjährung sowie Hinweise zu besonderen gerichtlichen Einzelfallenscheidungen. Die Klärung von Fragen der Teilnehmenden ist ein Seminarbestandteil.
1. Rechtsgrundlagen öffentl.-rechtl. und zivilrechtlicher Verjährungsregelungen
2. Rechtsgrundlagen der Vollstreckungsverjährung bei Bußgeldforderungen
3. Unterbrechung, Hemmung, Wirkung der Verjährung
4. Was unterbricht die Verjährung – und was nicht?
5. Was mache ich, wenn der Schuldner trotz eingetretener Verjährung freiwillig zahlt?
6. Die Behandlung verjährter Forderungen im Jahresabschluss der Gemeinde:
Niederschlagung, Wertberichtigung oder Ausbuchung – was ist richtig?
7. Was mache ich, wenn der Schuldner die Einrede der Verjährung erhebt?
– taktische Hinweise
8. Unterschied: Festsetzungsverjährung und Zahlungsverjährung bei Steueransprüchen
9. Länge der Verjährungsfristen bei zivilrechtlichen Forderungen (mit Titel/ohne Titel)
10. Verjährung von Zinsen trotz eingetragener Sicherungshypothek
11. Organisatorische Hinweise zum Einsatz von Verjährungsregelungen
im Kassen -und Finanzverfahren
12. Fragen aus der Vollstreckungspraxis der Teilnehmenden
Bitte melden Sie Ihre Seminarteilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung. Die Teilnahmegebühr von 155,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 09.11.2023 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie diese bis zum 30.11.2023.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.