Seminar-Informationen

Fragen rund um das Thema „Verjährung“ sind hoch aktuell. Die Gemeinde arbeitet hier in Bezug auf Forderungen wie in einem Gemischtwarenladen, da zahlreiche Normen und Fristenregelungen greifen, Verjährungsunterbrechungen, Hemmung oder Eintritt einer Verjährung usw. die Abläufe beeinflussen.

Anhand des Fristenkataloges, aktueller Rechtsprechung und zahlreicher Beispiele wird das Thema praxisnah vermittelt. Die Teilnehmenden erhalten neben dem Katalog eine Handlungsempfehlung zur Vermeidung des Eintritts einer Verjährung sowie Hinweise zu besonderen gerichtlichen Einzelfallenscheidungen. Die Klärung von Fragen der Teilnehmenden ist ein Seminarbestandteil.

Schwerpunkte

1.   Rechtsgrundlagen öffentl.-rechtl. und zivilrechtlicher Verjährungsregelungen
2.   Rechtsgrundlagen der Vollstreckungsverjährung bei Bußgeldforderungen
3.   Unterbrechung, Hemmung, Wirkung der Verjährung
4.   Was unterbricht die Verjährung – und was nicht?
5.   Was mache ich, wenn der Schuldner trotz eingetretener Verjährung freiwillig zahlt?
6.   Die Behandlung verjährter Forderungen im Jahresabschluss der Gemeinde: Niederschlagung,
      Wertberichtigung oder Ausbuchung – was ist richtig?
7.   Was mache ich, wenn der Schuldner die Einrede der Verjährung erhebt? – taktische Hinweise
8.   Unterschied: Festsetzungsverjährung und Zahlungsverjährung bei Steueransprüchen
9.   Länge der Verjährungsfristen bei zivilrechtlichen Forderungen (mit Titel/ohne Titel)
10. Verjährung von Zinsen trotz eingetragener Sicherungshypothek
11. Organisatorische Hinweise zum Einsatz von Verjährungsregelungen
      im Kassen -und Finanzverfahren
12. Fragen aus der Vollstreckungspraxis der Teilnehmenden

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 215,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 02.04.2024 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 23.04.2024.