Die Bedeutung der Sicherheit einer Veranstaltung nimmt mit einer verschärften Gefährdungslage, z. B. islamischem Terrorismus, zu. Die Ordnungsbehörde als Genehmigungs- und Durchsetzungsbehörde hat hier eine besondere Verantwortung. Die Genehmigung und Auflagen sind Grundlage für friedliche Feiern und Veranstaltungen (Staatshaftung).
Stadtfeste, Public-Viewing, öffentliche Aufführungen, Straßenumzüge usw. – die Zahl der genehmigungsbedürftigen Veranstaltungen steigt permanent. Der Bedarf für ein „standardisiertes staatliches Sicherheitsmanagement“ ergibt sich damit auch in kleinen und mittleren Gemeinden.
Die steigende Zahl von Veranstaltungen kann negative Auswirkungen auf das Zusammenleben in der Gemeinde haben. Die Abgrenzung zwischen genehmigungsfreien Veranstaltungen, Versammlungen und genehmigungspflichtigen Veranstaltungen ist daher genauso wichtig, wie ein „öffentliches Veranstaltungsmanagement“.
Das Seminar vermittelt hierzu die Grundkenntnisse, gibt praktische Ratschläge und beantwortet Fragen der Teilnehmenden.
· Die Grundlagen der Versammlungsstättenverordnung
· Die Entwicklung der rechtlichen Grundlagen und der Pflichten
· Die Abgrenzung zwischen genehmigungspflichtigen, genehmigungsfreien Veranstaltungen, Versammlungen
· Die Möglichkeit zur Genehmigung von Auflagen
o Bau/Bühnen – fliegende Bauten
o Brandschutz
o Sanitätsdienst
o Lärm
o Hygiene
o Sicherheit
· Rahmenkonzeptionen
· Zusammenarbeitsbeispiele zwischen Ordnungs-/Sicherheitsbehörden sowie privaten Ordnern
Erfahrungsaustausch und Fragen der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Dienststelle erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 12.05.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 02.06.2020.